Unter gewissen Umständen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten braucht. Wir prüfen gern für Sie, ob Sie diese gesetzliche Verpflichtung haben oder begründen bei Bedarf, warum Sie diese Verpflichtung nicht haben.
Egal wie die Antwort auf diese Frage lautet, wir unterstützen Sie gern als externer Datenschutzbeauftragte*r oder Datenschutzkoordinator*in dabei, Ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich Datenschutz umzusetzen und daraus einen Mehrwert für Ihr Unternehmen und Ihre Kunden zu generieren.